12.03.2021 - Öffentliche Teilnahme an Scoping Terminen soll begrenzt zugelassen werden

Antrag der WGH – Fraktion für die Gemeindevertretersitzung

Beschlussvorschlag

 Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass

 

  1. Vertreter des Gemeindevorstands,
  2. Gemeindevertreter,
  3. ein interessierte Bürger pro Fraktion

 

an Scoping-Terminen teilnehmen können. Die Teilnahme soll ohne Verpflichtung erfolgen.

 

Begründung

Bauliche Entwicklung ist ein wichtiger Bestandteil einer Ortsentwicklung und damit für die breite Öffentlichkeit relevant. Hierbei wird es verständlicherweise immer Befürworter und Gegner geben. Daher ist es wichtig, den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten und Betroffene so gut wie möglich einzubinden.

Ein Scoping Termin eignet sich dafür in besonderer Weise. Da hier verschiedene Behörden und Verbände anwesend sind, können Teilnehmer frühzeitig von Pro und Contra erfahren. Gerade bei Scoping Terminen zu emotionsgeladenen oder gar unliebsamen Projekten wird es sehr hilfreich für die Durchführung dieser Projekte sein, die beim Scoping Termin anwesende Vielzahl an übergeordneten Institutionen und Behörden sprechen zu lassen. Da diese Behörden im Bezug auf Projekte der Gemeinde von den Bürgern als “neutral” gesehen werden, werden ihre Aussagen die Argumentationslinie der Gemeindeverwaltung entlasten und vor Kritik schützen.

Wir verweisen darauf, dass es grundsätzlich möglich und auch Praxis ist, Scoping Termine öffentlich durchzuführen (siehe Beispiele im Anhang). Um Vertreter des Gemeindevorstandes und Gemeindevertreter der Fraktionen vor zusätzlicher zeitlicher Belastung zu schützen, sollte die Teilnahme einer Freiwilligkeit unterliegen.

Eine starke Maßnahme für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Kosten und mit nur geringem Mehraufwand.

 

 


 
 
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